
Externe Datenschutzbeauftragte von DURY CONSULT

Externer Datenschutzbeauftragter in Luxemburg

Externer Datenschutzbeauftragter in Deutschland

Praxisorientierte Lösungsansätze

Transparenz in Beratung und Kosten
Externer Datenschutzbeauftragter


Externer Datenschutz-
beauftragter in Luxemburg

Externer Datenschutz-
beauftragter in Deutschland

Praxisorientierte Lösungs-
ansätze

Transparenz in Beratung und
Kosten
Externer Datenschutzbeauftragter


Externer Datenschutzberater in Luxemburg

Externer Datenschutzberater in Deutschland

Praxisorientierte Lösungsansätze

Transparenz in Beratung und Kosten
Unsere Experten als externe Datenschutzbeauftragte in Deutschland oder Luxemburg
Unabhängig davon, ob Sie eine Konzerngesellschaft, ein kleines oder mittleres Unternehmen, eine Behörde, eine Stiftung, ein Einzelunternehmen oder ein Verein sind, verarbeiten Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit personenbezogene Daten. Als externer Datenschutzbeauftragter (externer DSB) kümmern wir uns in Ihrer Organisation um die Beachtung der rechtlichen und technischen Anforderungen des Datenschutzes und helfen bei der Abschätzung der mit einer Datenverarbeitung verbundenen Risiken. Sie können dann informierte Entscheidungen treffen, Ihre Prozesse organisieren und Ihr Haftungsrisiko abschätzen und gegebenenfalls absichern. Dabei sind wir keine Blockierer und Wichtigtuer, sondern Ihre kompetenten Berater, die Ihnen Wege aufzeigen, die Sie vorher wahrscheinlich noch nicht auf dem Radar hatten.
Wir bestellen uns als externe Datenschutzbeauftragte bundesweit in Deutschland und auch in Luxemburg, z.B. in:
- Deutschland (Saarland, Bayern, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern)
- Luxemburg (Luxemburg Stadt [u.a. Kirchberg], Niederanven, Flughafen Luxemburg, Esch-zur-Alzette, Dudelange, Schifflange, Bettembourg, Betzdorf, Petange, Ettelbruck, Diekirch, Strassen, Bertrange, Bellvale, Belvaux, Differdange, Mamer, Soleuvre, Senningerberg, Wiltz, Echternach und Kayl)
- Weitere (auf Anfrage)

Unsere Experten als externe Datenschutzbeauftragte in Deutschland oder Luxemburg
Unabhänig davon, ob Sie eine Konzerngesellschaft, ein kleines oder mittleres Unternehmen, eine Behörde, eine Stiftung, ein Einzelunternehmen oder ein Verein sind, verarbeiten Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit personenbezogene Daten. Als externer Datenschutzbeauftragter (externer DSB) helfen wir Ihrer Organisation bei der Einhaltung der damit verbundenen rechtlichen Anforderungen und bei der Abschätzung der mit einer Datenverarbeitung verbundenen Risiken. Sie können dann informierte Entscheidungen treffen, Ihre Prozesse organisieren und Ihr Haftungsrisiko abschätzen und ggf. absichern.

Wir bestellen uns als externer Datenschutzbeauftragter bundesweit in Deutschland und in Luxemburg, z.B. in:
- Deutschland (Saarland, Bayern, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfahlen, Hessen, Thüringen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern)
- Luxemburg (Luxemburg Stadt [u.a. Kirchberg], Niederanven, Flughafen Luxemburg, Esch-zur-Alzette, Dudelange, Schifflange, Bettembourg, Betzdorf, Petange, Ettelbruck, Diekirch, Strassen, Bertrange, Bellvale, Belvaux, Differdange, Mamer, Soleuvre, Senningerberg, Wiltz, Echternach und Kayl)
- Weitere (auf Anfrage)
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Unabhänig davon, ob Sie eine Konzerngesellschaft, ein kleines oder mittleres Unternehmen, eine Behörde, eine Stiftung, ein Einzelunternehmen oder ein Verein sind, verarbeiten Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit personenbezogene Daten. Als externer Datenschutzbeauftragter (externer DSB) helfen wir Ihrer Organisation bei der Einhaltung der damit verbundenen rechtlichen Anforderungen und bei der Abschätzung der mit einer Datenverarbeitung verbundenen Risiken. Sie können dann informierte Entscheidungen treffen, Ihre Prozesse organisieren und Ihr Haftungsrisiko abschätzen und ggf. absichern.

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- Weitere (auf Anfrage)

Kontaktieren Sie uns
+49 681 9580440
Was wir für Sie tun können
Intensive Beratung zur Vermeidung von Haftungsfällen
Erstellung einer Datenschutzbestands-aufnahme
Durchführung von Datenschutz-folgeabschätzungen
Implementierung eines Datenschutz-Managementsystems
Erstellung/ Prüfung von Auftragsdaten-verarbeitungsverträgen
Schulung Ihrer Mitarbeiter zum Thema Datenschutz
Aufnahme/ Prüfung des erforderlichen Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Unterstützung im Kontakt mit der Aufsichtsbehörde
Unterstützung bei Betroffenenauskünften

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- Aufnahme/ Prüfung des erforderlichen Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
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Ihre Vorteile mit DURY CONSULT

Herausragende Fachkompentenz
Wir beraten Sie von Beginn zu allen Datenschutzthemen durch unser erfahrenes Team mit geprüften Datenschutzbeauftragten/ -auditoren, IT-Sicherheits-Auditoren, Informatikern und spezialisierten IT-Juristen.

Zeit und Kosten sparen
Sie haben keine Kosten für die Aus-/ und Weiterbildung eines internen Datenschutzbeauftragten, der dann ggf. wieder in ein anderes Unternehmen wechselt. Außerdem bestehen keine Interessenskonflikte aufgrund interner Abhängigkeiten.

Perfektes Zusammenspiel
Durch eine intensive Kooperation mit Anwälten und Juristen von DURY LEGAL, können wir auch bei juristischen Fragestellungen weiterhelfen. Für die rechtliche Einhaltung auf Ihrer Website sorgt zusätzlich die Website-Check GmbH aus der DURY GRUPPE.
Ihre Vorteile mit DURY CONSULT

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Wann besteht eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Datenschutz-beauftragten?

Soweit Sie in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigen, deren Tätigkeit ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zusammen hängen. Die Arbeit mit Outlook oder Excel, aber auch mit CRM-Software, z.B. in Marketing- oder Sales-Abteilungen reicht hierfür bereits aus. Teilzeitkräfte, Aushilfen oder Praktikanten werden bei der Bemessung der Anzahl der Personen voll berücksichtigt

Alternativ: Unabhängig von der Beschäftigtenzahl: Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter nehmen Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen.
oder Sie verarbeiten personenbezogene Daten geschäftsmäßig für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung.

Alternativ: Die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 DSGVO (z.B. Gesundheitsdaten) oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10DSGVO besteht.

Alternativ: Die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen.
Wann besteht eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Datenschutz-beauftragten?
- Soweit Sie in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigen, deren Tätigkeit ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zusammen hängen. Die Arbeit mit Outlook oder Excel, aber auch mit CRM-Software, z.B. in Marketing- oder Sales-Abteilungen reicht hierfür bereits aus. Teilzeitkräfte, Aushilfen oder Praktikanten werden bei der Bemessung der Anzahl der Personen voll berücksichtigt.
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Soweit Sie in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigen, deren Tätigkeit ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zusammen hängen. Die Arbeit mit Outlook oder Excel, aber auch mit CRM-Software, z.B. in Marketing- oder Sales-Abteilungen reicht hierfür bereits aus. Teilzeitkräfte, Aushilfen oder Praktikanten werden bei der Bemessung der Anzahl der Personen voll berücksichtigt

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Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Für weitere Informationen oder eine unverbindliche Anfrage nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir melden uns bei Ihnen!
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Telefon: +49 681 9580440
E-Mail: office@dury-consult.com