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Konferenz IAPP Data Protection Intensive: France (Paris, 12.– 13. Februar 2019)

ssl 2890762 1280Am 12. und 13. Februar 2019 kamen Unternehmen aus aller Welt in Paris zusammen, um an der Konferenz Data Protection Intensive: France 2019 der International Association of Privacy Professionals (IAPP) teilzunehmen. Auch wir von der DURY Compliance & Consulting GmbH haben die Gelegenheit genutzt, uns mit anderen Datenschutzakteuren und Experten aus der Datenschutzbranche auszutauschen.

Im Rahmen der Vorträge, die auf Englisch und Französisch gehalten wurden, erhielten die Teilnehmer einen umfassenden Einblick in verschiedene die Datenschutz-Grundverordnung betreffende Themen und Fragestellungen und konnten sich mit den Rechten und Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters wie auch mit der Rolle des Datenschutzbeauftragten vertraut machen. Einige Vorträge setzten sich ferner mit den Modalitäten der Datenschutz-Folgenabschätzung und dem Recht auf Privatsphäre auseinander. Auch hatten Datenschutzbeauftragte Gelegenheit, in 15-minütigen Impulsvorträgen aus ihrer Datenschutzpraxis zu berichten. Darüber hinaus stellte die IAPP ihr E-Learning Tool Privacy Core vor, das künftig die Schulung von Mitarbeitern im Bereich Datenschutz erleichtern soll. Die Networking-Sessions zwischen den jeweiligen Vorträgen rundeten das Veranstaltungskonzept ab und gaben den Teilnehmern die Möglichkeit, die im Rahmen der Vorträge behandelten Themen zu vertiefen, aufgeworfene Fragen zu diskutieren und über Herausforderungen und Best Practices zu sprechen.

 

DSGVO und Brexit - Datenaustausch mit Großbritannien nach dem 19. März 2019

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Derzeit können personenbezogene Daten frei zwischen allen Mitgliedstaaten der EU ausgetauscht werden. 

Aufgrund des bevorstehenden Brexit stellt sich die Frage, wie die Übertragung von personenbezogenen Daten aus der EU in das Vereinigte Königreich zukünftig, d.h. nach dem Brexit, erfolgen kann.

Wenn der Schutz personenbezogener Daten im Vereinigten Königreich im Wesentlichen dem der EU gleichwertig ist, und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Europäische Kommission eine Angemessenheitsentscheidung erlassen.

Ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission ist aber erst einmal nicht in Sicht!

Weil zur Zeit noch vollkommen unklar ist, wie der Brexit erfolgen soll und ggf. überhaupt keine Übergangsfristen und Regelungen für das Ausscheiden Großbritanniens aus der EU in Sicht sind, ist auch vollkommen unklar, wie sich das Vereinigte Königreich das Thema "Datenschutz" ab dem 19.03.2019 vorstellt.

Es liegen selbst der EU-Kommission scheinbar bisher keine Informationen dazu vor, ob Großbritannien dazu bereit ist, die EU-Datenschutzstandards, die mit der DSGVO eingeführt und vollharmonisiert wurden, weiter einzuhalten (Stand: August 2018).

Lesen Sie nachfolgend, was bereits zum Brexit und dem Thema Datenschutz bekannt ist.

Bildquelle: Pixabay - Etereuti - Flagge - Vereinigtes Königreich - UK