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Derzeit können personenbezogene Daten frei zwischen allen Mitgliedstaaten der EU ausgetauscht werden.
Aufgrund des bevorstehenden Brexit stellt sich die Frage, wie die Übertragung von personenbezogenen Daten aus der EU in das Vereinigte Königreich zukünftig, d.h. nach dem Brexit, erfolgen kann.
Wenn der Schutz personenbezogener Daten im Vereinigten Königreich im Wesentlichen dem der EU gleichwertig ist, und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Europäische Kommission eine Angemessenheitsentscheidung erlassen.
Ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission ist aber erst einmal nicht in Sicht!
Weil zur Zeit noch vollkommen unklar ist, wie der Brexit erfolgen soll und ggf. überhaupt keine Übergangsfristen und Regelungen für das Ausscheiden Großbritanniens aus der EU in Sicht sind, ist auch vollkommen unklar, wie sich das Vereinigte Königreich das Thema "Datenschutz" ab dem 19.03.2019 vorstellt.
Es liegen selbst der EU-Kommission scheinbar bisher keine Informationen dazu vor, ob Großbritannien dazu bereit ist, die EU-Datenschutzstandards, die mit der DSGVO eingeführt und vollharmonisiert wurden, weiter einzuhalten (Stand: August 2018).
Lesen Sie nachfolgend, was bereits zum Brexit und dem Thema Datenschutz bekannt ist.
Bildquelle: Pixabay - Etereuti - Flagge - Vereinigtes Königreich - UK