Hilfmittelverordnung - Ärztin mit Smartphone
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Die elektronische Hilfsmittelverordnung (Digitalisierung im Gesundheitswesen)

Stellen Sie sich vor, Sie benötigen ein orthopädisches Hilfsmittel und Sie können dieses mit nur wenigen Klicks auf Ihrem Smartphone bestellen. Keine Wartezeiten, kein Papierkram, keine unnötigen Wege. Klingt gut?

Genau das soll ab Anfang 2024 mit der elektronischen Hilfsmittelverordnung im Rahmen eines Feldversuchs rund 34 Millionen Versicherte möglich sein, später auch mit weiteren Hilfsmitteln wie Stomabeutel oder Gehhilfen. Ein weiterer Meilenstein für die digitale Transformation im Gesundheitswesen.

Was ist die elektronische Hilfsmittelverordnung?

Versicherte werden künftig für Hilfsmittel wie Stomabeutel, Bandagen oder Einlagen vom Arzt ein elektronisches Rezept  auf ihrem Smartphone erhalten. Sie können dann online einen Hilfsmittellieferanten auswählen, bei dem sie ihre Produkte per Smartphone erstellen.

Für alle verbindlich wird diese Umstellung auf das E-Rezept erst zum 01.07.2026.

Was bereits Anfang 2024 passiert

1. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel wird das E-Rezept flächendecken eingeführt.

2. Für die Hilfsmittel gibt es ein Pilotprojekt, an dem 7 Krankenkassen und 4 Industriepartner aus den Bereichen Healthcare und IT beteiligt sind.

Zum Projektstart sollen bei diesen Kassen zunächst orthopädische Hilfsmittel wie Bandagen oder Schuheinlagen per E-Rezept verordnet werden, später sollen weitere Produktgruppen dazu kommen.

Diese Krankenkassen sind dabei

  • AOK Bayern
  • Barmer
  • BIG direkt gesund
  • DAK Gesundheit
  • Hanseatische Krankenkasse (HEK)
  • IKK classic
  • Techniker Krankenkasse

Die Aussichten

Die Initiative hat durchaus das Potential, als Wegbereiter für eine flächendeckende Digitalisierung im Gesundheitswesen zu fungieren.

Wenn die Umsetzung rechtssicher und technisch einwandfrei gelingt, steht uns ein effizienter und moderner Umgang mit medizinischen Hilfsmitteln bevor. Dies bringt Vorteile für alle Beteiligten mit sich.

Die Vorteile der elektronischen Hilfsmittelverordnung

Patienten müssen nicht mehr das Papierrezept in der Apotheke oder im Sanitätshaus einreichen. Sie können das Rezept auf dem Smartphone einsehen und bei dem Lieferanten ihrer Wahl online bestellen.

Ärzte und Hilfsmittellieferanten profitieren von einer schnelleren Abwicklung und weniger Verwaltungsaufwand. So können überall Ressourcen eingespart werden.

Die Anforderungen

Die Neuerung ist ein bedeutender Schritt in der digitalen Transformation im Bereich Healthcare. Sie muss jedoch auch hohe Sicherheits- und Datenschutzanforderungen erfüllen, da Gesundheitsdaten unter einem besonderen Schutz stehen.

Zudem muss sichergestellt werden, dass auch ältere Menschen und Personen ohne technische Affinität den neuen Prozess nutzen können.

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