Urheberrecht und Datenschutz bei ChatGTP
Bild von Mohamed Hassan auf Pixabay

Urheberrecht und Datenschutz bei ChatGTP

Was ist ChatGPT und was kann man damit machen? Welche Auswirkungen hat die Nutzung von ChatGPT auf das Urheberrecht? Was sagt der Datenschutz dazu?

Was ist ChatGTP?

ChatGPT (Chatbot Generative Pre-trained Transformer) ist ein sprach- und textbasierter Chatbot, mit dem der Nutzer mittels Texteingabe und Sprachsteuerung
kommunizieren kann. Der Chatbot generiert wiederum auf die Fragen des Nutzers passende Antworten.
ChatGPT basiert auf einem neuronalen Netz und wurde mittels Milliarden von Daten trainiert, die aus Webseiten, Artikeln und Büchern.

ChatGPT kann unter anderem
• Texte schreiben, zusammenfassen und analysieren
• Vorschläge machen und Inspiration liefern
• Programmcode generieren

Nutzungsbedingungen

Laut den Nutzungsbedingungen überträgt OpenAI dem Nutzer alle Nutzungsrechte an dem Output. Dies erfolgt nach kalifornischem Recht,wonach nicht „exklusive Nutzungsrechte“, sondern das Urheberrecht an sich übertragen wird. Dies ist nach dem deutschen Urheberrecht nicht möglich (§ 29 Abs. 1 UrhG).

Deutsches Urheberrecht und ChatGTP

Urheberrechtlich geschützte Werke sind laut § 2 Abs. 2 UrhG nur „persönliche geistige Schöpfungen“. Urheber in diesem Sinne kann demnach nur ein Mensch sein.
Das Verfassen des Input kann zwar eine urheberrechtlich geschützte Leistung sein, der Output ist aber nicht schutzwürdig, da der Verwender auf das eigentliche Produzieren des Textes keinen Einfluss hat.

Rechte von dritten Urhebern

Bei reinen Reproduktionen und Übersetzungen bestehen die Rechte des Originalurhebers fort. Bei Umgestaltungen hängt eine Urheberrechtsverletzung davon ab, wie viel
vom Original sich im Output von ChatGPT befindet.
Besteht der Output aus einem informativen Fachtext, ist eine Urheberrechtsverletzung eher unwahrscheinlich, da die Schutzanforderungen bei Fachtexten nach EuGH
relativ streng sind.

Was sagt der Datenschutz zu ChatGTP?

Grundsätzlich bedarf jede Verarbeitung personenbezogener Daten einer Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) scheidet meistens aus. Dafür ist eine transparente Information des Betroffenen über die Datenverarbeitung und die Funktionsweise der KI erforderlich.

Aufgrund des nichtöffentlichen Algorithmus und der Komplexität des Verarbeitungsvorgangs (sogenannte Blackbox) ist es in der Praxis kaum möglich, dieser Verpflichtung
nachzukommen. Somit läuft es auf eine Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO hinaus.

Praxistipps für das Nutzen von ChatGTP

  • Stelle Verhaltensregeln für den Umgang mit KI auf.

  • Führe Mitarbeitersensibilisierungen durch.

  • Überprüfe den Output auf Richtigkeit.

  • Gib keine persönlichen oder sensiblen Daten (z. B. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse) ein.

  • Mache Dich auch mit den Nutzungsbedingungen vertraut (z. B. bzgl. Urheberrecht).

Fragen offen? Du brauchst Unterstützung?

Du benötigst Unterstützung? Unser Team besteht aus Juristen, Datenschutzbeauftragten, Auditoren, IT-Sicherheitsberatern und Risk Managern, die im gesamten Bundesgebiet und in Luxemburg für Dich tätig werden. Als spezialisierte Unternehmensberater unterstützen wir Dich ganzheitlich bei den Themen Datenschutz, IT-Recht und Cybersicherheit. Komm jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch auf uns zu.